Wer darf DeinNeuwagen.de nutzen?
Vermittelt DeinNeuwagen.de auch Neuwagen ins Ausland?
Was kostet DeinNeuwagen.de?
Wenn alles kostenlos ist wie finanziert sich DeinNeuwagen?
Warum Neuwagen in Vermittlung?
Wer ist für den Neuwagenkauf mein Vertragspartner?
Wer sind Ihre Partner-Vertragshändler?
Ist der Vermittlungsauftrag bindend?
Wann erhalte ich den Kaufvertrag zu meinem Neuwagen?
Wie kann ich Ergänzungen oder Änderungen am Vermittlungsauftrag oder Kaufvertrag durchführen?
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Wo muss ich meinen Neuwagen abholen?
Von wem bekomme ich Serviceheft, Bedienungsanleitung und Fahrzeugschlüssel?
Sind die Angebote inklusive Mehrwertsteuer?
Sind die angegebenen Preise Endpreise oder kommen noch weitere Kosten auf mich zu?
Was ist bei Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen und wohin zum Service?
Wie kann ich meinen Neuwagen vor Abholung anmelden?
Erhalte ich eine Auftragsbestätigung?
Welche Garantien gelten für meinen Neuwagen?
Wie kommen die günstigen Preise zustande?
Muss ich für jede Inspektion oder Reparatur zu dem Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe?
Was sind Überführungskosten oder Werksabholkosten?
Was bedeutet Tageszulassung / Kurzzeitzulassung?
Was bedeutet Eroberungsprämie?
Gibt es Mengenrabatte bei Abnahme von mehreren Fahrzeugen?
Was mache ich wenn mir der Abholort zu weit entfernt ist?
DeinNeuwagen.de ist eine Onlineplattform für Personen und Unternehmen, die kurz vor dem Kauf eines Neuwagens stehen.
Nutzer von DeinNeuwagen.de müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nein. Über DeinNeuwagen.de ist eine Vermittlung nur an in Deutschland gemeldete Personen und Unternehmen möglich. Eine Ausfuhr der Neuwagen ins Ausland ist nicht möglich.
Der Service von DeinNeuwagen ist völlig kostenlos.
Auch wenn Sie einen Vermittlungsauftrag unterschreiben und sich dann doch gegen den Abschluss des Kaufvertrages bei einem durch DeinNeuwagen vermittelten Vertragshändler entscheiden, entsteht keine Stornierungsgebühr.
Durch die Vemittlung von Kunden erhalten wir eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision von unseren
Partner-Vertragshändlern. Dadurch ist für Sie unser Service in jedem Fall kostenlos.
Ein deutsches Neufahrzeug darf ausschließlich über den deutschen Neuwagen-Vertragshandel verkauft werden! Wir als Vermittler leiten Ihre Bestelldaten an unsere Partner-Vertragshändler weiter mit dem Sie dann den Kaufvertrag zu Ihrem Wunschneuwagen der jeweiligen Marke abschließen.
Ihr Vertragspartner ist immer das jeweilige Autohaus von dem Sie Ihre verbindlichen Bestellunterlagen erhalten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an das Autohaus zu leisten, dieses wird Ihnen später auch Ihr Fahrzeug ausliefern. DeinNeuwagen ist ein für Sie kostenloser Vermittlungsservice wir sind nicht berechtigt Zahlungen, welcher Art auch immer, von Ihnen in Empfang zu nehmen.
Unsere Partner-Vertragshändler sind ausschließlich in Deutschland autorisierte Händler der jeweiligen Markenhersteller. Jeder Vetragshändler unterliegt der ständigen Kontrolle des Herstellers, dadurch wird für höchste Sicherheit und Seriösität gesorgt.
Nein, bindend ist erst der unterschriebene Kaufvertrag des jeweiligen Partner-Vertragshändlers.
Nach Erhalt Ihres Vermittlungsauftrags leiten wir diesen umgehend an den jeweiligen Partner-Vertragshändler weiter. Dieser erstellt den Kaufvertrag der dann per Mail oder Post an Sie gesendet wird. Insgesamt sollten Sie die Bestellunterlagen innerhalb einer Woche erhalten haben.
Bei Ergänzungs- oder Änderungswünschen nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.
Bitte halten Sie hierfür Ihre Angotsnummer bereit. Diese finden Sie auf der ersten Seite Ihres Vermittlungsauftrags.
Nein! Sie gehen keinerlei Risiko ein und zahlen erst bei Übernahme Ihres Neufahrzeugs den vereinbarten Rechnungsbetrag. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Abholung zulassen wollen können Sie den Rechnungsbetrag auch an das Autohaus überweisen, Sie bekommen dann als Sicherheit die Zulassungsbescheinigung Teil II. (KFZ-Brief)
Sie erhalten von unserem Partner-Vertragshändler umgehend ein Benachrichtigung, sobald Ihr Fahrzeug bei ihm zur Abholung bereit steht. Die Übergabe erfolgt dann beim Vertragshändler vor Ort.
Das abgestempelte Serviceheft die Bedienungsanleitung sowie die Fahrzeugschlüssel bekommen sie vom Vertragshändler bei Auslieferung Ihres Neuwagens.
Die Angebote von DeinNeuwagen sind immer Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt) von 19%.
Die auf DeinNeuwagen.de veröffentlichten Fahrzeugpreise sind grundsätzlich Endpreise es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
Gewährleistungs- oder Garantieanspruche sowie Servicedurchsichten übernimmt jede autorisierte Vertragswerkstatt Ihrer jeweiligen Fahrzeugmarke. Sie müssen dafür nicht zu dem Vertragshändler fahren der Ihnen das Fahrzeug ursprünglich ausliefert hat.
Auf Wunsch erhalten Sie vor Auslieferung Ihre Fahrzeugrechnung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief). Sie können dann Ihren Neuwagen selbst vor Ort anmelden und anschließend mit den Kennzeichen vom Händler oder Werk abholen. Oder Sie nutzen unseren bundesweiten Zulassungsservice.
Selbstverständlich erhalten Sie, innerhalb ein bis sechs Wochen, nach Eingang Ihres unterschriebenden Kaufvertrags beim Vertragshändler, von diesem eine Auftragsbestätigung.
Es gibt keinen Unterschied zum Direktkauf in einem Autohaus. DeinNeuwagen vermittelt ausschließlich deutsche Neuwagen mit der üblichen Werksgarantie der jeweiligen Fahrzeugmarke.
Die günstigen Preise werden durch hohe Stückzahlen von vermittelten Fahrzeugen und Kostenersparnis, durch den Vertrieb über das Internet, realisiert.
Nein! Sie können für die Wartung, Pflege oder Reparatur Ihres Neuwagens den Vertragshändler frei wählen ohne Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller zu verlieren.
Diese Kosten beinhalten den Transport Ihres Neuwagens vom Werk zum Händler. (nicht zum Kunden) Sie enthalten außerdem die Auslieferungsvorbereitungen wie zum Beispiel Reinigung und Übergabeinspektion Ihres Fahrzeugs. Werksabholkosten sind meist geringer, weil hierbei der Transport Ihres Fahrzeugs entfällt.
Tageszulassung ist eine Zulassung des Neufahrzeugs für einen Tag auf den ausführenden Vertragshändler.
Vorteil! Bei diesen Angeboten erhält der Vertragshändler vom Werk eine Zulassungsprämie und kann dadurch für Sie einen noch günstigeren Preis realisieren.
Kurzzeitzulassungen sind Zulassungen des Neufahrzeugs, zwischen 1 und 6 Monaten, auf den ausführenden Vertragshändler oder dessen Grosskunden. Sie fahren Ihr Auto von Anfang an, es wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt. Sie erhalten alle Fahrzeug-
papiere, sind Versicherungsnehmer und zahlen die KFZ-Steuer. Nach Ablauf der Haltefrist melden Sie das Fahrzeug auf sich um.
Vorteil! Bei diesen Angeboten meldet der Vertragshändler das Fahrzeug dem Werk als Vorführwagen oder kann durch Zulassungsprämien, Flottengeschäfte und Rahmenvertragsvereinbarungen höchste Preis- und Aktionsvorteile für Sie realisieren.
Eine Eroberungsprämie bekommen Sie bei bestimmten Angeboten wenn Sie vor Ihrem Neuwagenkauf ein Auto einer anderen Fahrzeugmarke fahren. In der Regel muß Ihr Altwagen mindestens 6 Monate vor Kaufvertragsabschluß auf Sie zugelassen sein.
Die Bedingungen zum Erhalt dieser Prämie sind jedoch von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Nähere Informationen erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Gerne prüfen wir die Möglichkeit, bei größeren Abnahmemengen einen noch besseren Preis für Sie auszuhandeln. Bitte sprechen Sie uns hierfür an.
Ungeachtet vom Auslieferungsort geben wir in unseren Internet-Angeboten immer nur den Vertragshändler an der die besten Konditionen bietet. Häufig haben wir nur geringfügig schlechtere Angebote von Vertragshändlern die sich vielleicht mehr in Ihrer Nähe befinden. Gerne können Sie diese Orte bei uns Anfragen oder Sie nutzen unseren Lieferservice.